Hinweise zur Schadensmeldung
Hier ein paar Hinweise von Hanse-Versicherungsmakler die vor bzw. nach der Schadensmeldung zu beachten sind und somit eine Schadensegulierung nicht gefährden:
- Fertigen Sie unbedingt Fotos der betroffenen Gegenstände an, auf denen die entstandenen Schäden gut sichtbar sind.
- Reparaturen der beschädigten Gegenstände bitte erst nach der Freigabe der Versicherung durchführen lassen, dies gilt auch für eigenständige Reparaturversuche. Ausgenommen sind Tätigkeiten die der Schadensminderung dienen.
- Bei Schäden durch kriminelle Handlungen, z.B. Einbruch oder Diebstahl, Vandalismus bzw. Brandstiftung, erstatten Sie bitte unverzüglich eine polizeiliche Anzeige.
- Fertigen Sie hier ebenfalls Fotos an auf denen die etwaigen Einbruchspuren gut sichtbar sind.
- Bei einer Unfallversicherung mit Einschluß von Zeckenbisse u.ä., sind Zecken durch möglichst einen Arzt entfernen zu lassen. (Dient dem Beweis, das es wirklich eine Zecke war.)
- Ist ein Schaden entstanden, gilt es, diesen unverzüglich am Besten uns oder der Gesellschaft zu melden.
Ihre Schadensmeldung nehmen wir telefonisch unter 038 34 / 50 04 44 sowie per E-Mail unter info@hanse-versicherungsmakler.com entgegen.
Wir kümmern uns umgehend um die Regulierung.

