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Hinweise zur Schadensmeldung

Hier ein paar Hinweise von Hanse-Versicherungsmakler die vor bzw. nach der Schadensmeldung zu beachten sind und somit eine Schadensegulierung nicht gefährden:

  1. Fertigen Sie unbedingt Fotos der betroffenen Gegenstände an, auf denen die entstandenen Schäden gut sichtbar sind.
  2. Reparaturen der beschädigten Gegenstände bitte erst nach der Freigabe der Versicherung durchführen lassen, dies gilt auch für eigenständige Reparaturversuche. Ausgenommen sind Tätigkeiten die der Schadensminderung dienen.
  3. Bei Schäden durch kriminelle Handlungen, z.B. Einbruch oder Diebstahl, Vandalismus bzw. Brandstiftung, erstatten Sie bitte unverzüglich eine polizeiliche Anzeige.
  4. Fertigen Sie hier ebenfalls Fotos an auf denen die etwaigen Einbruchspuren gut sichtbar sind.
  5. Bei einer Unfallversicherung mit Einschluß von Zeckenbisse u.ä., sind Zecken durch möglichst einen Arzt entfernen zu lassen. (Dient dem Beweis, das es wirklich eine Zecke war.)
  6. Ist ein Schaden entstanden, gilt es, diesen unverzüglich am Besten uns oder der Gesellschaft zu melden.

Ihre Schadensmeldung nehmen wir telefonisch unter 038 34 / 50 04 44 sowie per E-Mail unter info@hanse-versicherungsmakler.com entgegen.

Wir kümmern uns umgehend um die Regulierung.

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