Krankenzusatzversicherung

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden immer wieder gekürzt. Ob bei Brillen, Medikamenten oder Zahnbehandlungen – Kassenpatienten zahlen immer zu.

Die Konsequenzen können ernsthaft sein, z.B. dann, wenn sich die Krankenkasse bei schwerwiegenden Erkrankungen weigert, die Kosten zu übernehmen. Mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können die anfallenden Versorgungslücken ausgelichen werden. Dewegen wird eine zusätzliche private Gesundheitsvorsorge immer wichtiger, um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkasse zu ergänzen.

Je nach individuellem Wünschen und Bedürfnis können Versicherte aus den unterschiedlichen Angeboten von Gesellschaften die passenden auswählen. Jedoch sollte man sich zu erst überlegen welche Risiken abgesichert werden sollen.

Merkmal Gesetzliche Krankenkasse Zusatzversicherung
Zahnzusatz Krankenkassen erstatten nur geringe feste Regelsätze Je nach Tarif werden der gesetzliche Eigenanteil übernohmen oder anteilig die Behandlungskosten. Zudem werden besondere Behandlungen, wie professionelle Zahnreinigung erstattet 

Krankentage- bzw. Krankenhaustagegeld Patienten, die länger als 6 Wochen krank geschrieben sind, haben einen Anspruch auf Krankentagegeld. Dies liegt jedoch deutlich unter dem Nettogehalt Schließt in Abhängigkeit von der Höhe, die Lücke zw. Nettogehalt und Krankengeld. 

*ohne Gesundheitsfragen

Auslandsreisen Übernimmt nicht alle bzw. keine Behandlungskosten im Ausland, speziell bei Reisen außerhalb der EU Übernimmt die Behandlungskosten im Ausland, einschließlich Krankenrücktransport *ab 9,00 pro Jahr 

Heil- und Hilfsmittel für Hilfsmittel (z.B. Prothesen oder Hörgeräte) ist ein Eigenanteil von 10 Prozent zu zahlen. Für verordnete Medikamente gilt dieser Satz ebenfalls übernimmt die Restkosten bis zu einer Obergrenze (abhängig von Gesellschaft und Tarif)
stationäre und / oder ambulante Behandlungen vorgegebener Arzt, Mehrbettzimmer Je nach Tarif freie Wahl der Klinik, Behandlung durch den Chefarzt und die Wahl ob 1-, 2- oder Mehrbettzimmer
Sehhilfen müssen in der Regel von den Kassenpatienten selbst gezahlt werden Je nach Tarif werden anteilig Kosten übernommen oder regelmäßig ein fester Betrag zur Verfügung gestellt
Heilpraktiker Behandlungskosten durch einen Heilpraktiker oder durch ein Naturheilverfahren müssen von den Patienten selbst getragen werden Je nach Tarif werden anteilig die Behandlungskosten übernommen

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